Passbilder vom Passbildprofi

 

 

Wir fertigen Passbilder für

Personalausweis,

Führerschein,

Visa,

Gesundheitskarte,

Reisepass etc.

 

 

 

Selbstverständlich können Sie Ihre Passbilder

sofort mitnehmen -Termin nicht erforderlich.

  

 

 

 

Passbilder erstellen wir nach aktuell

gültigem internationalen ICAO

Standard -GARANTIERT!

 

  

 

  

 

 

Andere Länder, andere Passbildnormen.
Wir fertigen biometrische Passbilder für
jedes Land nach den Richtlinien

des jeweiligen Landes.

 

 

 

4 biometrische Passbilder gibt es bei uns schon ab 10.-€

Aktuelle Informationen

                               Europaweit einheitlicher Führerschein

 

Spätestens ab dem 19.01.2013 werden europaweit nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. So sieht es die die dritte Führerscheinrichtlinie der EU (EG 126/2006) vor.

Der einheitliche Führerschein soll zudem je nach Mitgliedstaat nur noch 10 bis 15 Jahre gültig sein. In Deutschland ist eine Gültigkeit von 15 Jahren geplant. Alte Führerscheine bleiben weiterhin unbeschränkt gültig, müssen aber bis spätestens zum 19.01.2033 gegen den EU-Führerschein ausgetauscht  werden. Wer also seinen Führerschein nach dem 19.01.2013 verliert, erwirbt oder aus sonstigen Gründen neu beantragen muss, erhält den zeitlich befristet gültigen neuen EU-Führerschein. Mit der Neuregelung soll erreicht werden,

  • dass die momentan in der EU gültigen 110 Führerschein-Arten aus dem Verkehr gezogen werden,
  • dass Fahrverbote auch in anderen Staaten anerkannt werden können,
  • dass durch die Neubeantragung alle 10 bis 15 Jahre gewährleistet wird, dass das Lichtbild aktuell ist und die Führerscheine in regelmäßigen Intervallen dem Stand der Technik angepasst werden können (Chipkarte, Sicherheitsfeatures etc.) und
  • dass mit der Neubeantragung die Fahrtauglichkeit neu evaluiert werden kann. Von dieser Möglichkeit will Deutschland, so heißt es, vorerst keinen Gebrauch machen.

Bisherige Bestimmungen für Reisende innerhalb der EU

Grundsätzlich kann bereits zum heutigen Zeitpunkt jeder Unionsbürger ohne Einschränkungen mit seinem nationalen PKW-Führerschein, d.h. der Klasse B, der von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, in einem anderen Mitgliedstaat der EU fahren. Die nationalen Führerscheine werden mit wenigen Ausnahmen gegenseitig anerkannt.

 

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

 

Quelle: NRW das Landportal

 

 

Kinderreisepass:

Gültigkeitsdauer

hat sich geändert!

 

Die Gültigkeit des Kinderreisepasses wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 durch den Gesetzgeber auf nur noch 1 Jahr beschränkt. Das gilt sowohl für neu ausgestellte als auch verlängerte Kinderreisepässe!

Für die Ausstellung 13 Euro maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Für die Änderung / Verlängerung 6 Euro maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

 

Kinderreisepässe, die noch vor Inkrafttreten des überarbeiteten Passgesetzes ausgestellt wurden oder verlängert werden, behalten ihre eingetragene Gültigkeitsdauer – derzeit wie oben beschrieben für die Zeit von sechs Jahren bzw. bis das Kind 12 Jahre alt ist.

 

 

 

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