Europaweit einheitlicher Führerschein
Spätestens ab dem 19.01.2013 werden europaweit nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. So sieht es die die dritte Führerscheinrichtlinie der EU (EG 126/2006) vor.
Der einheitliche Führerschein soll zudem je nach Mitgliedstaat nur noch 10 bis 15 Jahre gültig sein. In Deutschland ist eine Gültigkeit von 15 Jahren geplant. Alte Führerscheine bleiben weiterhin unbeschränkt gültig, müssen aber bis spätestens zum 19.01.2033 gegen den EU-Führerschein ausgetauscht werden. Wer also seinen Führerschein nach dem 19.01.2013 verliert, erwirbt oder aus sonstigen Gründen neu beantragen muss, erhält den zeitlich befristet gültigen neuen EU-Führerschein. Mit der Neuregelung soll erreicht werden,
- dass die momentan in der EU gültigen 110 Führerschein-Arten aus dem Verkehr gezogen werden,
- dass Fahrverbote auch in anderen Staaten anerkannt werden können,
- dass durch die Neubeantragung alle 10 bis 15 Jahre gewährleistet wird, dass das Lichtbild aktuell ist und die Führerscheine in regelmäßigen Intervallen dem Stand der Technik angepasst werden können (Chipkarte, Sicherheitsfeatures etc.) und
- dass mit der Neubeantragung die Fahrtauglichkeit neu evaluiert werden kann. Von dieser Möglichkeit will Deutschland, so heißt es, vorerst keinen Gebrauch machen.
Bisherige Bestimmungen für Reisende innerhalb der EU
Grundsätzlich kann bereits zum heutigen Zeitpunkt jeder Unionsbürger ohne Einschränkungen mit seinem nationalen PKW-Führerschein, d.h. der Klasse B, der von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, in einem anderen Mitgliedstaat der EU fahren. Die nationalen Führerscheine werden mit wenigen Ausnahmen gegenseitig anerkannt.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Quelle: NRW das Landportal