Passbilder vom Passbildprofi

 

 

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Andere Länder, andere Passbildnormen.
Wir fertigen biometrische Passbilder für
jedes Land nach den Richtlinien

des jeweiligen Landes.

 

 

 

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Aktuelle Informationen

                               Europaweit einheitlicher Führerschein

 

Spätestens ab dem 19.01.2013 werden europaweit nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. So sieht es die die dritte Führerscheinrichtlinie der EU (EG 126/2006) vor.

Der einheitliche Führerschein soll zudem je nach Mitgliedstaat nur noch 10 bis 15 Jahre gültig sein. In Deutschland ist eine Gültigkeit von 15 Jahren geplant. Alte Führerscheine bleiben weiterhin unbeschränkt gültig, müssen aber bis spätestens zum 19.01.2033 gegen den EU-Führerschein ausgetauscht  werden. Wer also seinen Führerschein nach dem 19.01.2013 verliert, erwirbt oder aus sonstigen Gründen neu beantragen muss, erhält den zeitlich befristet gültigen neuen EU-Führerschein. Mit der Neuregelung soll erreicht werden,

  • dass die momentan in der EU gültigen 110 Führerschein-Arten aus dem Verkehr gezogen werden,
  • dass Fahrverbote auch in anderen Staaten anerkannt werden können,
  • dass durch die Neubeantragung alle 10 bis 15 Jahre gewährleistet wird, dass das Lichtbild aktuell ist und die Führerscheine in regelmäßigen Intervallen dem Stand der Technik angepasst werden können (Chipkarte, Sicherheitsfeatures etc.) und
  • dass mit der Neubeantragung die Fahrtauglichkeit neu evaluiert werden kann. Von dieser Möglichkeit will Deutschland, so heißt es, vorerst keinen Gebrauch machen.

Bisherige Bestimmungen für Reisende innerhalb der EU

Grundsätzlich kann bereits zum heutigen Zeitpunkt jeder Unionsbürger ohne Einschränkungen mit seinem nationalen PKW-Führerschein, d.h. der Klasse B, der von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, in einem anderen Mitgliedstaat der EU fahren. Die nationalen Führerscheine werden mit wenigen Ausnahmen gegenseitig anerkannt.

 

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

 

Quelle: NRW das Landportal

 

 

Kinderreisepass:

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gründe:

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise). 

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen. 

Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können verringert oder ganz vermieden werden.

 

Quelle: BSI

 

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